Kommunikation

3. Kommunikation (ESD)

In der Kommunikation sollen zwei Regeln zur Geltung kommen: einerseits soll sie klar verständlich andererseits sicher, also codiert sein. Durch die klare Verständlichkeit sind die Personenschützer dazu fähig, einander durch verschiedene Kanäle ohne Missverständnisse zu informieren. Wertvolle Informationen dürfen auf keinen Fall in unbefugte Hände gelangen.

Zur Kommunikationssicherheit gehört auch das Aufspüren von elektronischen Überwachungsgeräten (ESD). Das besteht aus einer physischen und elektronischen Suche nach passiven und aktiven Überwachungsgeräten (Abhörwanzen), damit wir dadurch ….”   

(Zitat aus dem Buch von James G. Shortt "IBA notes". Sie können in das Buch im Rahmen unserer Ausbildungsprogramme einen tieferen Einblick gewinnen.)

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